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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR VERKAUF UND DIENSTLEISTUNGEN

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von technischen Dienstleistungen, Wartung, Reparatur, Installation, Diagnose, Bearbeitung, Schweißarbeiten sowie die Lieferung von Materialien durch Trisodema, Unipessoal, Lda. („Trisodema“).
1.2. Sie gelten für alle Einsätze, Fahrten, Lieferungen, Angebote, Bestellungen oder damit verbundenen Vorgänge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3. Die Übergabe von Geräten, die Annahme von Angeboten, die Aufgabe von Bestellungen oder die Terminierung von Dienstleistungen gilt als vollständige Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.
1.4. Trisodema ist berechtigt, Subunternehmer oder spezialisierte Dritte einzusetzen und bleibt für die technische Koordination der ausgeführten Leistungen verantwortlich.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen Bedingungen des Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich von Trisodema akzeptiert wurden. Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten als unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Trisodema akzeptiert wurden.

1.6. Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Lieferung von Materialien außerhalb des Hoheitsgebiets Portugals können besondere kaufmännische, technische, logistische und steuerliche Bedingungen gelten, die schriftlich festzulegen und zu akzeptieren sind und die in Bezug auf den jeweiligen Vorgang Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

2. Preise, Arbeitszeiten und Zuschläge

2.1. Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung angepasst werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Es gelten folgende Zuschläge auf den Grundpreis:
– Nach 20:00 Uhr: +30 %
– Samstage: +75 %
– Sonn- und Feiertage: +100 %
2.3. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Anfahrt, Aufenthalt und Logistik

3.1. Leistungen, die eine Anfahrt mit Aufenthalt erfordern, bedürfen eines vorherigen verbindlichen Angebots.
3.2. Der Stundensatz wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Techniker die Betriebsstätte von Trisodema (Rua dos Covais, n.º 10, 3360-312 Travanca do Mondego) verlassen, bis zu ihrer Rückkehr. Dieser gesamte Zeitraum – Anfahrt, Intervention und Rückfahrt – wird gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
3.3. Zurückgelegte Kilometer werden gesondert gemäß dem jeweils gültigen Kilometersatz berechnet.
3.4. Der Einsatz von Sonderausrüstung, Werkzeugen oder Mietfahrzeugen verursacht zusätzliche Kosten.
3.5. Wartezeiten, eingeschränkter Zugang, vom Kunden verursachte Verzögerungen oder die Nichtverfügbarkeit von Geräten vor Ort werden als Arbeitszeit berechnet.

4. Lieferung von Materialien

4.1. Gelieferte Materialien, ob national oder importiert, unterliegen der Vorauszahlung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Spezielle Materialien, die speziell für den Kunden bestellt oder importiert werden, können besonderen Bedingungen oder Lieferfristen unterliegen.
4.3. Das Eigentum an den gelieferten Materialien verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge bei Trisodema (Eigentumsvorbehalt).
4.4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Materialien zu Bedingungen EXW – Ex Works (gültige Incoterms®), entweder an den Räumlichkeiten von Trisodema oder – bei Direktversand – an den Räumlichkeiten des Lieferanten.
4.5. Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung, der Verschlechterung, des Abhandenkommens oder der Verzögerung geht auf den Kunden über, sobald die Materialien dem Frachtführer übergeben werden, unabhängig davon, ob der Transport durch den Kunden, Trisodema oder den Lieferanten organisiert wird, auch wenn die Transportkosten im Preis enthalten sind.
4.6. Transport, Verpackung, Versicherung, Be- und Entladung erfolgen stets auf Verantwortung und Kosten des Kunden. Trisodema haftet nicht für Schäden, die während des Transports, der Handhabung oder der Verpackung entstehen.
4.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Materialien bei Erhalt zu überprüfen. Bei Schäden, Fehlmengen oder Mängeln hat der Kunde unverzüglich entsprechende Vorbehalte auf dem Transportdokument zu vermerken und fristgerecht eine Reklamation beim Frachtführer einzureichen. Unterbleibt dies, sind Ansprüche gegenüber Trisodema ausgeschlossen.

4.8. Der Kunde verpflichtet sich, Trisodema vorab zu informieren, falls er beabsichtigt, von Trisodema gelieferte Materialien außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets zu exportieren, reexportieren oder weiterzuverkaufen.

 

4.9. Sämtliche zollrechtlichen Verpflichtungen, Genehmigungen, Zertifizierungen, Abgaben, Steuern oder sonstigen Kosten, die mit der Ausfuhr, Wiederausfuhr oder dem Weiterverkauf außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets verbunden sind, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Kostenschätzungen, Fristen und Stundenabrechnung

5.1. Von Trisodema abgegebene Kostenschätzungen sind unverbindlich.
5.2. Es werden stets die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet.
5.3. Ausführungs-, Liefer- oder Fertigstellungsfristen sowie die Verfügbarkeit von Materialien sind unverbindlich und stellen keine vertragliche Verpflichtung dar.
5.4. Die Durchführung der Leistungen hängt von externen Faktoren ab, insbesondere von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, der Lieferantenlogistik, den Arbeitsbedingungen vor Ort, der Zugänglichkeit der Anlagen sowie den vom Kunden bereitgestellten Informationen.
5.5. Trisodema haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind, einschließlich Lieferengpässen, Lieferantenverzögerungen, widrigen Bedingungen oder höherer Gewalt.
5.6. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz, Preisnachlässen, Kompensationen, Stornierungen oder Vertragsauflösungen.

6. Diagnose und Nicht-Abgeschlossene Eingriffe

6.1. Jede Diagnose, Demontage, Prüfung oder technische Analyse wird unabhängig von der Genehmigung oder Durchführbarkeit der Reparatur in Rechnung gestellt.
6.2. Wird ein Angebot nicht angenommen, wird das Gerät in dem Zustand zurückgegeben, in dem es sich befindet; eine erneute Montage ist nicht geschuldet.
6.3. Eine Demontage zu Diagnosezwecken kann zusätzliche, zuvor nicht erkennbare Mängel aufdecken.

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistung für von Trisodema erbrachte Dienstleistungen beträgt 90 (neunzig) Tage ab dem Datum der Intervention und beschränkt sich ausschließlich auf den behobenen Mangel.
7.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
a) normaler Verschleiß;
b) unsachgemäße Nutzung oder Nutzung außerhalb der vorgesehenen Bedingungen;
c) fehlende Wartung;
d) Eingriffe, Reparaturen oder Änderungen durch Dritte;
e) andere oder nachfolgende Mängel.
7.3. Gelieferte Materialien und Komponenten unterliegen der Gewährleistung des jeweiligen Herstellers.
7.4. Die Gewährleistung umfasst keine Fahrtkosten oder sonstigen Nebenkosten.
7.5. Geräte, Systeme oder Komponenten mit Siegeln, Lacken, Markierungen oder anderen Versiegelungen dürfen nicht manipuliert werden. Ein Verstoß führt zum sofortigen Verlust der Gewährleistung.
7.6. Eingriffe durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung von Trisodema führen automatisch zum Erlöschen der Gewährleistung.
7.7. Einstellungen und Kalibrierungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Intervention bestehenden Bedingungen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Die Haftung von Trisodema für unmittelbare Schäden ist auf den Wert der erbrachten Leistung beschränkt.
8.2. Mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangener Gewinn, Verzögerungen oder Betriebsunterbrechungen sind ausgeschlossen.
8.3. Trisodema haftet nicht für bereits bestehende Mängel oder interne Defekte der bearbeiteten Geräte.

9. Sicherheit und Arbeitsbedingungen

9.1. Der Kunde hat angemessene Zugangs-, Sicherheits-, Energie-, Beleuchtungs- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
9.2. Bestehen Risiken für die Techniker, ist Trisodema berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen; bis dahin erbrachte Leistungen und Anfahrten werden in Rechnung gestellt.
9.3. Geräte, die ein betriebliches Risiko darstellen, können von der Intervention ausgeschlossen werden.

10. Abschluss und Fortführung der Arbeiten

10.1. Die ausgeführten Arbeiten werden in Rechnung gestellt, auch wenn die Intervention aus externen Gründen nicht abgeschlossen werden kann (fehlende Teile, Tests, technische Einschränkungen oder Nichtverfügbarkeit des Kunden).
10.2. Die Fortführung der Leistungen setzt die vollständige Bezahlung der vorherigen Rechnung voraus.
10.3. Zusätzlich erforderliche Teile werden stets gesondert in Rechnung gestellt.

11. Geräte in den Räumlichkeiten von Trisodema

11.1. Geräte, die nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen abgeholt werden, können als aufgegeben betrachtet werden.
11.2. Lagerkosten können berechnet werden.
11.3. Die Haftung für gelagerte Geräte ist auf den Umfang der bestehenden Versicherungen beschränkt.

12. Stornierungen, Umbuchungen und Rücksendungen

12.1. Stornierungen von Dienstleistungen, Einsätzen oder Materialbestellungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Trisodema.
12.2. Stornierungen oder Umbuchungen mit weniger als 24 Stunden Vorlauf können zur Berechnung von Mindestkosten für Anfahrt, technische Vorbereitung und/oder bereits eingeplante Arbeitsstunden führen.
12.3. Gebrauchte, kundenspezifische, gefertigte, bearbeitete oder nach Kundenspezifikation angepasste Teile sind von Stornierung und Rückgabe ausgeschlossen.
12.4. Nach Auftragsbestätigung hat der Kunde 1 (einen) Werktag Zeit, eine Stornierung zu beantragen; danach trägt der Kunde sämtliche entstandenen Kosten.
12.5. Rücksendungen werden nur für neue Materialien in originaler, vollständiger und unbeschädigter Verpackung akzeptiert und bedürfen der Zustimmung von Trisodema.
12.6. Vom Lieferanten erhobene Rücksendekosten werden dem Kunden zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20 % weiterbelastet.
12.7. Materialien mit einem Einzelwert von bis zu 200 € (zweihundert Euro) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
12.8. Transport und Risiko der Rücksendung liegen ausschließlich beim Kunden.
12.9. Lieferungen im Zusammenhang mit technischen Dienstleistungen gelten nach deren Ausführung als endgültig und nicht rückgabefähig.

13. Rechnungsstellung und Zahlungen

13.1. Rechnungen werden mit einem Zahlungsziel von 15 Tagen ausgestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
13.2. Für Neukunden gilt beim ersten Auftrag die Bedingung der sofortigen Zahlung.
13.3. Eine Zahlung gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als erfolgt.
13.4. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Maßnahmen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung:
a) Nach 7 (sieben) Tagen wird eine kostenfreie Zahlungserinnerung versandt.
b) Nach 14 (vierzehn) Tagen erfolgt die erste Mahnung unter Anwendung von:
– Verzugszinsen in Höhe des für Handelsgeschäfte geltenden gesetzlichen Jahreszinssatzes zuzüglich 5 Prozentpunkten, berechnet täglich und anteilig nach Tagen des Verzugs;
– einer Mindestentschädigung von 40 € (vierzig Euro) gemäß Artikel 7 des portugiesischen Gesetzesdekrets Nr. 62/2013.
c) Nach 21 (einundzwanzig) Tagen erfolgt die zweite Mahnung, wobei die Beträge entsprechend der weiteren Verzugstage aktualisiert werden.
d) Fällt das Ende einer Frist auf einen arbeitsfreien Tag, verlängert sich diese bis zum nächsten Werktag.
13.5. Die Nichtzahlung eines Betrags führt zur sofortigen Fälligkeit sämtlicher offener Forderungen.
13.6. Trisodema behält sich das Recht vor, laufende Leistungen, Lieferungen oder neue Terminierungen bei Zahlungsverzug auszusetzen, ohne dass dies einen Vertragsbruch darstellt.
13.7. Für Lieferungen oder Dienstleistungen mit einem Wert von bis zu 100 € (einhundert Euro) ist die Zahlung bei Lieferung oder Abschluss der Leistung fällig.
13.8. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen vollständig zu begleichen und darf keine Beträge ohne vorherige schriftliche Zustimmung einbehalten, verrechnen oder aufrechnen.
Etwaige Beanstandungen werden gesondert geprüft und berühren nicht die Fälligkeit der Rechnungsbeträge.
Einseitige Einbehalte oder Aufrechnungen stellen eine Vertragsverletzung dar.

14. Stillschweigende Anerkennung

14.1. Rechnungen, technische Berichte und Mitteilungen, die nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen beanstandet werden, gelten als vorbehaltlos akzeptiert.

15. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

15.1. Studien, Diagnosen, Berichte, Fotografien, Projekte und technische Unterlagen von Trisodema sind deren ausschließliches Eigentum.
15.2. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder verwendet, kopiert noch an Dritte weitergegeben werden.
15.3. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich geteilter technischer und betrieblicher Informationen.

16. Datenschutz

16.1. Vom Kunden bereitgestellte Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und technischen Kommunikation verarbeitet.
16.2. Der Kunde kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung über die offiziellen Kontakte von Trisodema ausüben.
16.3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung.

17. Mitteilungen

17.1. Formelle Mitteilungen sind an den Geschäftssitz oder die offizielle E-Mail-Adresse von Trisodema zu richten.
17.2. Mitteilungen gelten am 3. (dritten) Werktag nach Versand als zugegangen, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1. Für Verträge über den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, gilt ausschließlich portugiesisches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

18.2. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, ist ausschließlich der Gerichtsstand des für den Sitz von Trisodema zuständigen Gerichts maßgeblich, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

(Version 12/2025)

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